Googles Spam-Richtlinien gelten jetzt ausdrücklich auch für automatisiert erstellte Seiten
Google hat klargestellt: Wer Seiten über Tools, Vorlagen oder KI in großer Zahl erzeugen lässt, haftet für deren Qualität genauso wie für selbst geschriebene Inhalte.
Google hat seine Hilfedokumentation zu den Spam-Richtlinien Ende Oktober 2026 um einen Satz ergänzt, der es in sich hat: Die Regeln gelten ausdrücklich auch für „tools that let users publish shared pages, generated content, or web apps" – für Werkzeuge also, mit denen Nutzer eigene Seiten, automatisiert erzeugte Inhalte oder kleine Web-Apps veröffentlichen. Berichtet hat das zuerst Search Engine Roundtable unter Berufung auf das überarbeitete Google-Dokument, am Folgetag griff auch der japanische SEO-Blogger Kenichi Suzuki die Änderung auf.
Was Google an der Richtlinie geändert hat
Die zugrunde liegende Regel ist nicht neu: Unter „Scaled Content Abuse" fasst Google seit einer Erweiterung im März 2024 Seiten zusammen, die in großer Zahl mit wenig oder keinem eigenständigen Nutzen erzeugt werden. Neu ist die Klarstellung, wen diese Regel trifft. Bisher ließ sich einwenden, die Verantwortung liege bei einem Drittanbieter-Tool oder bei den Nutzern, die den Inhalt eingestellt haben – schließlich hat der Websitebetreiber die einzelne Seite nicht selbst geschrieben. Genau diesen Einwand entkräftet die Ergänzung: Wenn eine Domain Werkzeuge anbietet oder einbindet, über die viele ähnliche Seiten entstehen, zählt für Google die Domain als Ganzes, nicht die Frage, wer konkret auf „Veröffentlichen" geklickt hat.
Was das für Betriebe in Bayern bedeutet
Die wenigsten mittelständischen Websites betreiben ein offenes Forum oder ein Bewertungsportal. Trotzdem trifft die Klarstellung mehr Betriebe, als man zunächst denkt – überall dort, wo Vorlagen, Generatoren oder KI-Tools viele ähnliche Unterseiten aus derselben Struktur erzeugen:
- Landingpage-Generatoren, die eine Leistung automatisch mit Dutzenden Orten kombinieren, ohne dass der einzelne Ort inhaltlich etwas beisteuert.
- Profil- oder Visitenkarten-Tools, über die Mitarbeiter, Standorte oder Partnerbetriebe eigene Unterseiten anlegen.
- Verzeichnis- oder Partnerfunktionen auf der eigenen Domain, bei denen Dritte selbst Einträge erstellen oder pflegen.
- Eingebundene KI-Schreibwerkzeuge, die auf Knopfdruck ganze Serien ähnlicher Ratgeber- oder Produktseiten liefern.
In all diesen Fällen reicht es künftig nicht mehr, auf das Tool oder auf die Nutzer zu verweisen, die die Seiten angelegt haben. Wer eine solche Struktur betreibt, trägt die Verantwortung für die Qualität jeder einzelnen Seite innerhalb der eigenen SEO-Arbeit, die dabei entsteht.
Was jetzt zu tun ist – und was nicht
Ein Grund zur Panik ist die Klarstellung nicht. Mehrere Orts- oder Leistungsseiten, ein Team-Bereich mit einzelnen Profilseiten oder eine Handvoll per Vorlage erstellter Ratgeberartikel sind kein Problem, solange jede Seite für sich einen eigenständigen Nutzen bietet – echte Angaben zum jeweiligen Ort, zur jeweiligen Person, zum jeweiligen Thema, nicht nur ausgetauschte Namen in sonst identischem Text. Sinnvoll ist jetzt ein kurzer Blick auf alle Seiten, die über ein Tool, eine Vorlage oder ein KI-Schreibwerkzeug entstanden sind: Liefert jede davon etwas, das ein Besucher nicht genauso gut auf einer der anderen Seiten fände? Zeigt die Search Console bei solchen Seitengruppen auffällig wenige Klicks und Impressionen im Vergleich zu redaktionell geschriebenen Seiten? Wer Werkzeuge einsetzt, die „hunderte SEO-Seiten auf Knopfdruck" versprechen, sollte diese vor der Veröffentlichung redaktionell prüfen lassen, statt sie ungesehen online zu stellen. Im Zweifel hilft ein unabhängiger Blick von außen, um genau solche Seitengruppen zu erkennen.
Quellen
Search Engine Roundtable: Google ergänzt Hilfedokumentation zu nutzergenerierten und automatisiert erzeugten Seiten
Kenichi Suzuki: Googles Spam-Richtlinien gelten jetzt ausdrücklich auch für automatisiert erstellte Seiten
Kurz beantwortet
Betrifft mich die Änderung, wenn ich keine fremden Nutzer auf meiner Website schreiben lasse?
Direkt nur, wenn Ihre Website Funktionen bietet, über die Dritte eigene Seiten anlegen – etwa Profile, Verzeichniseinträge oder Vorlagen-basierte Unterseiten. Nutzen Sie dagegen intern ein KI-Tool oder einen Generator, um selbst viele ähnliche Seiten zu erstellen, zählt für Google dasselbe Prinzip: Masse schützt nicht vor der Bewertung als Spam, wenn der einzelnen Seite der eigenständige Nutzen fehlt.
Sind programmatisch erstellte Orts- oder Leistungsseiten jetzt grundsätzlich verboten?
Nein. Google verbietet nicht das Verfahren, sondern bewertet das Ergebnis. Seiten aus einem Generator oder einer Vorlage sind unproblematisch, wenn jede von ihnen echte, für den jeweiligen Ort oder die jeweilige Leistung spezifische Informationen liefert und nicht nur eine Textschablone mit ausgetauschtem Namen ist.
Wie erkenne ich, ob eine automatisiert erstellte Seite betroffen sein könnte?
Lesen Sie die Seite so, als käme sie von einem Wettbewerber: Steht dort etwas, das nur für genau diesen Ort, diese Person oder dieses Thema gilt? Prüfen Sie zusätzlich in der Search Console, ob solche Seitengruppen dauerhaft kaum Klicks erhalten – ein Hinweis darauf, dass Google ihnen wenig eigenständigen Wert zuschreibt.
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