Bewertungen beeinflussen lokale Rankings und Kaufentscheidungen. Wie Sie sie zulässig sammeln, souverän beantworten — und was tabu ist.
Ja, Google-Bewertungen sind ein Rankingfaktor in der lokalen Suche: Google nennt Anzahl und Bewertungsdurchschnitt selbst als Bestandteil der „Bekanntheit“ eines Unternehmens. Noch stärker als auf das Ranking wirken sie aber auf die Entscheidung — denn wer drei Profile nebeneinander sieht, liest die Bewertungen, bevor er anruft. Sammeln dürfen Sie Bewertungen aktiv, kaufen oder belohnen dürfen Sie sie nicht.
Ich erlebe bei dem Thema zwei Extreme: Unternehmen, die aus Scheu nie nach einer Bewertung fragen, und solche, die sich von dubiosen Anbietern Pakete andrehen lassen. Beides schadet. Der vernünftige Weg liegt dazwischen und ist weniger kompliziert, als viele denken.
Google bewertet lokale Ergebnisse nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Bewertungen zahlen auf die Bekanntheit ein — und indirekt auch auf die Relevanz, weil Kunden in ihren Texten Leistungen und Orte nennen. Wenn in den Bewertungen eines Malerbetriebs aus Würzburg immer wieder „Fassade“, „Altbau“ und „pünktlich“ steht, versteht Google besser, wofür dieser Betrieb steht.
Aus meiner Erfahrung zählen vier Dinge:
Hinzu kommt eine Entwicklung, die viele noch nicht auf dem Schirm haben: KI-Assistenten fassen Bewertungen zusammen. Wer fragt, welches Restaurant in Regensburg für eine Familienfeier taugt, bekommt eine Antwort, die sich aus Bewertungstexten speist. Was Ihre Kunden schreiben, wird damit zur Quelle für GEO und AEO.
Die wirksamste Methode ist die schlichteste — fragen Sie zufriedene Kunden persönlich, im richtigen Moment. Der richtige Moment ist der, in dem die Zufriedenheit am größten ist: bei der Abnahme, nach dem gelungenen Termin, wenn sich jemand von sich aus bedankt. Machen Sie es dann so leicht wie möglich, mit dem direkten Bewertungslink aus Ihrem Unternehmensprofil, als QR-Code auf der Rechnung oder in einer kurzen Nachricht.
Klare Grenzen gibt es trotzdem:
Für die rechtliche Beurteilung im Einzelfall ist ein Anwalt zuständig, nicht ich. Die Leitlinie ist aber einfach: Wenn Sie die Art, wie eine Bewertung zustande kam, einem Kunden nicht offen erzählen würden, lassen Sie es.
Antworten Sie auf jede Bewertung, und zwar individuell. Bei positiven genügen zwei Sätze, die erkennen lassen, dass Sie den Kunden und den Auftrag erinnern. Floskeln, die unter jeder Bewertung identisch stehen, wirken schlechter als keine Antwort.
Bei Kritik gilt: Die Antwort schreiben Sie nicht für den Verfasser, sondern für die hundert Menschen, die sie später lesen. Mein Ablauf:
Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen — etwa von Personen, die nie Kunde waren, mit Beleidigungen oder erkennbar von Mitbewerbern —, können Sie im Profil melden. Eine Garantie auf Löschung gibt es nicht. Bewertungen, die lediglich unangenehm, aber eine echte Kundenmeinung sind, bleiben stehen. In dem Fall ist eine ruhige Antwort die beste Verteidigung.
Ein Schwung von dreißig Bewertungen in einer Woche und danach ein Jahr Stille sieht unnatürlich aus und bringt weniger als ein stetiger Zufluss. Verankern Sie die Frage im Ablauf: als fester Punkt bei der Auftragsübergabe, in der Abschluss-E-Mail, im Übergabeprotokoll. Wie das mit dem übrigen Profil zusammenspielt, zeige ich unter Local SEO; für Betriebe mit wenig Zeit habe ich die Abläufe auf der Seite für das Handwerk zusammengefasst.
Ja, für lokale Ergebnisse. Google nennt Anzahl und Durchschnitt der Bewertungen als Teil der Bekanntheit eines Unternehmens. Sie sind aber ein Faktor unter mehreren, neben Relevanz und Entfernung.
Nein. Google untersagt Anreize für Bewertungen ausdrücklich, und wettbewerbsrechtlich sind solche Bewertungen problematisch. Erlaubt ist, Kunden freundlich und ohne Gegenleistung um eine ehrliche Bewertung zu bitten.
Ruhig, sachlich und zeitnah antworten, den konkreten Punkt aufgreifen und ein Gespräch außerhalb der Plattform anbieten. Verstößt die Bewertung gegen die Richtlinien, können Sie sie melden — eine Löschung ist aber nicht garantiert.
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