Google zeigt im EWR eigene Blöcke für Direktanbieter und Vermittlerportale — seit 18. September auch bei lokalen Suchen. Was Betriebe in Bayern tun sollten.
Google baut die Suchergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum um: Bei bestimmten Suchanfragen erscheinen zwei neue Blöcke — einer für Direktanbieter, also den Betrieb selbst, und einer für Vermittler wie Vergleichs- und Buchungsportale oder Verzeichnisse. Am 18. September 2026 hat Google in seiner Dokumentation bestätigt, dass beide Blöcke nun auch lokale Unternehmenssuchen abdecken. Für Betriebe in Bayern heißt das: Die eigene Website bekommt einen zusätzlichen Weg auf die erste Ergebnisseite — aber nur, wenn Google sie eindeutig als Seite eines Anbieters erkennt.
Am 8. September 2026 hat Google eine neue Hilfeseite veröffentlicht, die regionale Unterschiede der Suche beschreibt. Für den EWR nennt sie unter anderem zwei Elemente, im Original „aggregator unit“ und „supplier unit“. Ich übersetze sie hier mit Vermittler-Einheit und Anbieter-Einheit; eine offizielle deutsche Bezeichnung kenne ich bislang nicht.
Beide Einheiten erscheinen nebeneinander und gelten für Suchen nach Hotels, Flügen, Fernbus- und Bahnverbindungen, Produkten und — seit der Aktualisierung vom 18. September — nach lokalen Unternehmen. Als Hintergrund nennt Search Engine Roundtable die Vorgaben des europäischen Digital Markets Act. Dasselbe Fachportal berichtet außerdem, dass in mehreren EWR-Ländern, darunter Deutschland, die kostenlosen Produkteinträge und Produktkarussells weitgehend aus den Suchergebnissen verschwunden sind. Eine eigene Ankündigung von Google dazu habe ich nicht gefunden; ich gebe das deshalb als Bericht wieder, nicht als gesicherte Tatsache.
Die wichtigste Aussage der Google-Dokumentation ist unscheinbar: Um in der Anbieter-Einheit zu erscheinen, brauchen Sie nach Googles Worten keine zusätzlichen Daten über das hinaus, was per Crawling auf Ihrer Website zugänglich ist. Datenfeeds können den Eintrag anreichern, sind aber keine Voraussetzung. Es gibt also kein Formular und keine Anmeldung für den Handwerksbetrieb in Landsberg oder das Hotel in Garmisch. Die eigene Website ist die Eintrittskarte.
Das verschiebt die Gewichte ein Stück weit. Viele kleinere Betriebe haben sich in den letzten Jahren darauf verlassen, über Portale gefunden zu werden, und die eigene Website vernachlässigt. Wenn Google Direktanbietern nun einen eigenen Platz einräumt, zahlt sich eine Website aus, die unmissverständlich zeigt, wer hier was in welchem Gebiet anbietet. Wie häufig die Einheit bei lokalen Suchen tatsächlich erscheint und wie Google die Betriebe darin auswählt, legt die Dokumentation nicht offen. Google schreibt lediglich, angezeigt werde, was für Nutzer am hilfreichsten ist. Ich rate deshalb zu Gelassenheit: beobachten, Grundlagen sauber halten, keine Schnellschüsse.
Die Portale verschwinden dadurch nicht. Sie erhalten mit der Vermittler-Einheit ebenfalls einen festen Platz, und für lokale Suchen sieht Google dort einen eigenen Datenfeed vor. Korrekte Einträge in den Verzeichnissen und Buchungsportalen, die in Ihrer Branche tatsächlich genutzt werden, bleiben sinnvoll — als Ergänzung, nicht als Ersatz für die eigene Seite.
Weil Google für die Anbieter-Einheit auf das zurückgreift, was auf der Website zu lesen ist, geht es um Grundlagenarbeit:
Was Sie nicht tun sollten: Dienstleistern Geld zahlen, die eine „Eintragung in die Anbieter-Einheit“ verkaufen — eine solche Eintragung gibt es nach Googles Dokumentation für Direktanbieter nicht. Ebenso wenig sinnvoll ist es, das Unternehmensprofil zu vernachlässigen: Die Dokumentation sagt nichts darüber, dass Kartenergebnisse wegfallen. Händler mit Onlineshop sollten in der Search Console und in ihrer Webanalyse prüfen, ob sich Zugriffe aus der Produktsuche seit Mitte September verändert haben, bevor sie Schlüsse ziehen.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Website die nötigen Angaben für Google lesbar bereithält, ist der SEO-Check ein guter erster Schritt.
Nein. Laut Google genügt, was per Crawling auf Ihrer Website zugänglich ist; Datenfeeds können den Eintrag lediglich anreichern. Eine Bewerbung ist nur für Vermittler vorgesehen, also für Portale, Vergleichsdienste und Verzeichnisse.
Nein. Google beschreibt Anbieter- und Vermittler-Einheit ausdrücklich als Funktionen für den Europäischen Wirtschaftsraum. Wer aus Bayern heraus Kunden in Deutschland, Österreich oder anderen EWR-Ländern anspricht, ist betroffen; für Suchen aus anderen Regionen gelten andere Darstellungen.
Dafür gibt es keinen Beleg. Die Dokumentation beschreibt zusätzliche Elemente der Ergebnisseite und erwähnt keinen Wegfall der Kartenergebnisse. Ein gepflegtes Unternehmensprofil und eine klare Website ergänzen sich weiterhin.
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